Energie

Wir unterstützen das Ziel der Energiewende Oberland und des Projekts INOLA (Innovationen für ein nachhaltiges Land- und Energiemanagement auf regionaler Ebene), bis 2035 unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden und damit 100% des Bedarfs an Energie aus regenerativen Energieträgern der Region Oberland zu decken. Allerdings fordern wir, dass über den Zielerreichungsgrad jedes Jahr berichtet werden muss. Wir fordern zudem, dass in den Einschätzungen die zu erwartende größere Anzahl E-Autos und die häufigere Nutzung von Bus und Bahn berücksichtigt werden muss. Um die Ziele für 2035 erreichen zu können, müssen im Landkreis Flächen für erneuerbare Energieanlagen ausgewiesen werden. Diese baulichen Veränderungen werden Auswirkungen auf Mensch, Landschaft und Natur haben und müssen daher in einem breit angelegten Bürgerbeteiligungsverfahren ergebnisoffen diskutiert werden.. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Erreichung des 2035-Ziels ist die Unterstützung privater Haushalte und Unternehmen bei der energetischen Sanierung bestehender und neuer Gebäude sowie der Investition in Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen. Zudem fordern wir, dass der Landkreis Anlagen zum Betrieb von Nahwärmenetzen aus regenerativen Energieträgern in seinen eigenen Liegenschaften errichtet. Wir unterstützen außerdem die Fortführung und  Weiterverbreitung der Energieeffizienznetzwerke als eine Maßnahme, Unternehmen über praktische Klimaschutzmaßnahmen aufzuklären und sie umzusetzen.
Wir wollen, dass der Landkreis auch weiterhin Anlaufstelle für Private und Gewerbetreibende ist, die Beratungsbedarf hinsichtlich der Finanzierung und staatlichen Förderung von energetischen Gebäudesanierungs- und modernisierungsmaßnahmen haben. Dazu setzt der Landkreis auf von der
DENA (Deutsche Energie Agentur) zugelassene Energieberater.

Der Landkreis und seine Gemeinden als Eigentümer öffentlicher Gebäude müssen vordringlich die Potentiale zur Energiegewinnung und -einsparung an ihren eigenen Liegenschaften ausschöpfen:

  • Ausweisung und Aufbau von Photovoltaik-Anlagen auf sämtlichen Gebäuden und Freiflächen inklusive Schulen, Kindergärten, Stadtwerken,  Wertstoffhöfen, Krankenhäusern usw.
  • Ausstattung und energetische Sanierung derselben Gebäude auf ein Niveau, das mindestens dem Neubaustandard entspricht, sowie Untersuchung weitergehender energetischer Maßnahmen und Umsetzung, wo diese sinnvoll sind.
  • Austausch der kommunalen Fahrzeugflotten inklusive der Busse des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) durch Elektro- bzw. wasserstoffgetriebene Fahrzeuge.