Um die schon heute vielfach aufgetretene Kapitalknappheit, die sich im Zuge der Corona-Kreise und der damit einhergehenden Lockdowns und Teillockdowns  bei den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU nach EU-Definition) noch gravierend verschärfen könnte, zu mildern, werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Sofortprogramm zur Förderung von Eigenkapital im Mittelstand

Der deutsche Mittelstand hatte in den letzten 10 Jahren durchschnittlich eine hohe Eigenkapitalquote aufgebaut und wesentliche Teile der Erträge thesauriert. Durch den Corona-bedingten Abschwung hat der Mittelstand aber deutlich gelitten und schon jetzt sind vielfach große Teile des Eigenkapitalpuffers eingebüßt worden. Immer mehr Analysen, Studien und Umfragen – wie jüngst die Mittelstandsumfrage von McKinsey und Handelsblatt unter dem Titel „Europa droht ein Firmensterben“ – weisen eindrucksvoll auf die prekäre Lage hin. Seit langem fordert die FDP, die Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne zu senken und die Gewerbesteuer durch eine andere, gemeindefreundliche Steuerquelle zu ersetzen. Höhere, im Unternehmen verbleibende (Netto-)Gewinne sind der einfachste und wirkungsvollste Weg, die Eigenkapitalbasis mittelständischer Betriebe von innen heraus zu stärken. Bis dahin ist es aber gesetzgeberisch ein langer Weg. Und wahrscheinlich würden diese Maßnahmen allein auch nicht ausreichen. Um zu verhindern, dass die derzeit schon höchst angespannte Lage sich weiter zuspitzt und in eine hohe Zahl von Konkursen von KMU einmündet schlägt die FDP vor, ein Sofortprogramm zur Förderung von Eigenkapital der KMU aufzulegen. Denn der Mittelstand ist nach wie vor der  Motor der deutschen Wirtschaft und Garant von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und hoher Innovationskraft, was unbedingt erhalten werden muss.

Unser Sofortprogramm besteht aus zwei Teilen alternierender Möglichkeiten

Förderung von Eigenkapital im Mittelstand

Es ist notwendig, dem Mittelstand auch von außen zusätzliches Eigenkapital verfügbar zu machen. Aufgrund der dramatischen aktuellen Situation ist die rasche Mobilisierung von Kapital notwendig. In diesem Sinne schlägt die FDP ein neues Anreizsystem für Beteiligungen von Privatinvestoren an kleinen und mittleren Unternehmen vor:

  • 25 % des Beteiligungsbetrages – maximal 1 Mio. € Gesamtengagement eines Kapitalgebers – sollen von der Steuerschuld abgezogen werden können.

Wesentliche Bedingungen

  • Die Beteiligung muss bis spätestens 31. Dezember 2022 eingegangen und einbezahlt worden sein. Bei Bedarf kann das Programm verlängert werden
  • Sie muss einen Geschäftsbetrieb betreffen, der den Kriterien der EU für „Klein und Mittelständische Unternehmen“ (KMU) entspricht (weniger als 250 Mitarbeiter, bis 50 Mio. € Umsatz, bis 43 Mio. € Bilanzsumme); am Kapital des Zielunternehmens darf kein Unternehmen mit 25 % oder mehr beteiligt sein, das seinerseits nicht den KMU-Kriterien entspricht). Die Steuervergütung kann nicht zur Konstruktion reiner Finanzanlagen oder vergleichbarer Instrumente in Anspruch genommen werden.
  • Es muss sich um eine echte Risikobeteiligung handeln. Das erfüllen beispielsweise die Zeichnung von Geschäftsanteilen (ggf. auch Aktien), die Übernahme von Kommanditanteilen oder von Eigenkapital ersetzenden stillen Beteiligungen, die Gewährung von Eigenkapital ersetzenden (d. h. nachrangiger) Darlehen, die während einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren unkündbar sind undnur aus Gewinnen verzinst und rückgezahlt werden können.
  • Die steuerliche Rückvergütung wird mit der Steuererklärung geltend gemacht. Dafür genügt das Einreichen des entsprechenden (ggf. beglaubigten) Beteiligungsdokumentes sowie des Beleges über die Einzahlung.
  • Der Abzug von der Steuerschuld kann nach Wahl des Beteiligungsgebers im Jahr des Zahlungszuflusses an das Zielunternehmen in einer Summe geltend gemacht oder auf maximal 5 Jahre verteilt werden.
  • Erfolgt die Auflösung der Beteiligung vor Ablauf von 5 Jahren, ist die gewährte Steuervergünstigung des Privatinvestors zurückzuzahlen.

Thesaurierung von Gewinnen im Unternehmen

Bis zu 50.000 € des im Unternehmen verbleibenden Jahresüberschusses, der dem Eigenkapital zugeführt wird, ist steuerfrei. Dies gilt bis einschließlich dem Geschäftsjahr 2022. Bei Bedarf kann das Programm verlängert werden. Wird von dieser Eigenkapitalzufuhr vor Ablauf von jeweils 5 Jahren nach dem Geschäftsjahr der Zuführung ganz oder teilweise entnommen, unterliegt der entnommene Betrag der Besteuerung.

Basis-Rev. 3 / 15. Nov. 2020

Klaus Breil / LFA Wirtschaft, Technologie und Energie der FDP-Bayern und FDP Kreisverband Weilheim-Schongau