Klima

Bundesregierung und Bundesrat haben mit dem Klimapaket und seinem Kern, der CO2-Bepreisung, den Weg für eine langfristig angelegte Reduktion klimaschädlicher Treibhausgase geebnet. Mit Nachbesserungen könnten damit die Pariser Klimaziele auf nationaler Ebene erreicht werden. Aus der Sicht der FDP ist diese Politik zu wenig marktwirtschaftlich und zu sehr auf bürokratische Regelungen ausgerichtet. Wir werden den Klimawandel nur mit internationaler Zusammenarbeit und dem Einsatz innovativer Lösungen bewältigen.

Bürger und Unternehmen werden sich auf höhere Preise für Konsum- und Produktionsgüter einrichten müssen, dort wo ein höherer CO2-Fußabdruck im Produkt oder in der Dienstleitung vorhanden ist. Die Lenkungswirkung des CO2-Preises tritt ein, sobald Produkte auf dem Markt günstiger werden, die mit CO2-neutraler oder generell weniger Energie erzeugt werden.

Mit einem höheren CO2-Preis wird es außerdem für Private und Unternehmen attraktiver, in erneuerbare Energieträger zu investieren. Obwohl diese Prozesse auf volkswirtschaftlicher Ebene ablaufen, können wir im Landkreis Rahmenbedingungen schaffen, um einen positiven Verlauf der Energiewende, der Mobilitätswende und des technologischen Fortschritts zu befördern. Wir fordern, dass alle vom Kreistag zu treffenden Beschlüsse auf Nachhaltigkeit und Klimaverträglichkeit überprüft werden. Die Verwaltung muss beauftragt werden, hierzu einen Kriterienkatalog zu erarbeiten. Die Beschlussvorlagen der Verwaltung müssen künftig auch die Kosten dafür auflisten.

Ein Statement von Dr. Lukas Kühler, Klimapolitischer Sprecher der FDP-Fraktion

Die 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestags endet mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes – möge also der Wahlkampf beginnen! In diesen vier Jahren hätte klimapolitisch so viel geschafft werden können und müssen, doch die  GroKo hat sich zumeist erfolgreich um die wirklichen Verbesserungen gedrückt. In meiner Rede am Donnerstag der allerletzten Sitzungswoche habe ich daher zum Rundumschlag ausgeholt und die Novelle des Klimaschutzgesetzes zerpflückt:

Statt einer Zielverschärfung bis 2030 hatte das Bundesverfassungsgericht lediglich verlässliche Ziele für die Zeit nach 2030 gefordert und außerdem eine starke Einbindung der deutschen in die europäische und internationale Klimapolitik angemahnt. Darauf hat die GroKo leider keinerlei Rücksicht genommen, indem sie die Ziele bis 2030 schon vor den anstehenden Verhandlungen in der EU einseitig erhöht und nur für Deutschland das Ziel „Klimaneutralität 2045“ ausgegeben hat. Die Folge davon wird nicht mehr Klimaschutz sein, sondern lediglich eine Verlagerung der Emissionen in die anderen Mitgliedstaaten.

Das ist besonders ärgerlich, weil mit dem Europäischen Emissionshandel längst das Instrument zur Verfügung steht, das alle Kriterien verfassungskonformer Klimapolitik erfüllt: 

1.     Das CO2-Limit als strengstes und einzig sinnvolles Verbot gibt einen klaren Senkungspfad vor ✅

2.     Durch den Sektor übergreifenden Mechanismus ist die Effizienz einprogrammiert und keine Technologie wird bevorzugt oder benachteiligt – allein der Klimaschutzeffekt zählt ✅

3.     Und der Name deutet es bereits an: Der Europäische Emissionshandel ist ein europäischer Emissionshandel ✅